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Der Personalrat der TU Berlin

Das Fachgebiet „Strukturmechanik und Strukturberechnung“ unter Prof. Zehn hat vor einiger Zeit an der TU Berlin ein ZIM- Projekt bei der AiF GmbH beantragt. Ein erheblicher Teil der Arbeit bei der Beantragung wurde dabei von mir geleistet. Frühzeitig wurde auf meine Anfrage hin mit der Personalabteilung abgeklärt, dass einer Einstellung meiner Person für das Projekt mit 25% Teilarbeitszeit nichts entgegensteht. Im Vertrauen auf diese Aussage haben wir den Antrag zu Ende geführt. Das Projekt wurde genehmigt und meine für die Dauer von 24 Monaten dauernde Mitarbeit war integraler Bestandteil des abgeschlossenen Abkommens.


Ich habe mich auf diese Stelle ganz regulär beworben und wurde in einem normalen Einstellungsverfahren für die Stelle ausgewählt. Trotzdem wurde meine Einstellung durch den Personalrat abgelehnt. Erst auf massiven Druck hin wurde nach mehr als viermonatiger Verzögerung schließlich ein Arbeitsvertrag mit mir abgeschlossen. Die verspätete Einstellung hatte zur Folge, dass dem Projekt ein erheblicher Schaden entstanden ist, denn für die Arbeiten der übrigen Beteiligten war meine Arbeit Voraussetzung.


Durch das Projekt wurde eine Stelle für einen jungen Mitarbeiter geschaffen sowie eine Masterarbeit und eine Promotion ermöglicht.


Alle diese Punkte und noch mehr wurden dem Personalrat zur Stellungnahme vorgelegt, dieser hat es jedoch nicht einmal für nötig gehalten, einen einzigen davon zu beantworten. Daher mein Fazit:



Der TU- Personalrat hat in massiver Weise ein genehmigtes Projekt behindert und damit nicht nur diesem, sondern der TU Berlin Schaden zugefügt.



Warum ich dies schreibe? Aus einer Broschüre des KDA: „Dokumentieren Sie Altersdiskriminierung. Schreiben Sie auf, wenn Sie Altersdiskriminierung erleben, und wenden Sie sich mit diesen Erfahrungen an Verbände, Organisationen, Initiativen und die Öffentlichkeit.“





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